Elternbeirat

Der Elternbeirat
Der Elternbeirat in unserer Einrichtung setzt sich aus 4 Mitgliedern und 4 Ersatzmitgliedern zusammen.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Der Träger und die Einrichtungsleitung informieren den Elternbeirat rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen und Änderungen, insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten sowie über einen Trägerwechsel und die Aufnahmekriterien.
Entscheidungen, die die Elternschaft finaniell berühren, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Elternbeirat.
Das Mandat des Elternbeirats endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.